Fahrten ins innereuropäische Ausland sind gestattet, müssen dem Vermieter jedoch vor Reiseantritt mitgeteilt werden.

Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine sowie die kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren sind nicht gestattet. Möchte der Mieter in diese Länder oder in das außereuropäische Ausland fahren, so ist ihm dies nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters gestattet.

Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind stets untersagt.